© N‑ERGIE, Stefanie Dürrbeck

So erhalten Sie Trinkwasser für Ihren Haushalt

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über Preise, Zähler, Anmeldung und Neuanschluss.

Preise und Abrechnung: Trinkwasser ist ein unschlagbar günstiger Durstlöscher

Das Trinkwasser der N‑ERGIE ist um ein vielfaches günstiger als abgefülltes Mineralwasser aus dem Supermarkt. 1 Kubikmeter Trinkwasser (1.000 I) kostet 3,04 Euro, 1 Liter damit 0,003 Euro oder 0,3 Cent. Dafür bekommen sie höchste, dauerhaft streng kontrollierte Qualität Erfahren Sie mehr über unsere Preise in unserem Preisblatt.

Wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, haben Sie Ihren eigenen Wasserzähler. Dementsprechend wird für Ihren Haushalt einzeln direkt nach Verbrauch laut Zähler abgerechnet. Bei einem Mehrfamilienhaus erfolgt die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung. Das heißt, der Wasserverbrauch wird z. B. über einen Verteilungsschlüssel nach m² oder pro Kopf auf die Wohneinheiten umgelegt. Fragen Sie dazu im Zweifel Ihren Vermieter bzw. Hausverwalter.

Der Preis für die Trinkwasserversorgung setzt sich aus zwei Bestandteilen, dem Grundpreis und dem Arbeitspreis, zusammen. Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen (u. a. Wasserwerke, Pumpwerke, Rohrleitungen) und für das Vorhalten der Messeinrichtung erhoben. Der Grundpreis wird pro Tag berechnet und richtet sich nach der Größe des eingebauten Hauptwasserzählers (Q3/Qn). Dabei gilt: Je größer der Zähler, desto höher der Grundpreis. Der Arbeitspreis berechnet sich nach der genutzten Trinkwassermenge pro Kubikmeter (1 Kubikmeter entspricht 1.000 Liter).

Fragen und Antworten zum Wasserentnahmeentgelt

Das Wasserentnahmeentgelt – auch „Wassercent“ genannt – ist eine gesetzlich eingeführte Abgabe auf die Entnahme von Wasser. Es wurde im Rahmen der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen.

Mit der Einführung des Wasserentnahmeentgeltes wird der schonende Umgang mit der Ressource Wasser gefördert und zusätzliche Mittel für Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz bereitgestellt.

Die Gesetzesänderung trat zum 01.01.2026 in Kraft. Die Erhebung des Entgeltes beginnt am 01.07.2026.

Das Entgelt beträgt in Bayern einheitlich 10 Cent pro Kubikmeter Wasser.

Das Wasserentnahmeentgelt wird für die Entnahme von Grundwasser erhoben und dem Wasserversorger z.B. vom zuständigen Landratsamt in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Kosten werden in der Preiskalkulation berücksichtigt.

Jeder Wassernutzer, der Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnimmt, ist zur Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Nutzer und die Industrie.

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

Ja, Bayern ist das 14. Bundesland. Bayern liegt mit dem Erhebungssatz von 10 ct/m3 im Vergleich zu den anderen Bundesländern im Durchschnitt.

Fragen zum Wasseranschluss und Zähler

Bei Hausanschlüssen bis maximal 20 Meter auf Ihrem Grund

Der Teil des Hausanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) sowie der Wasserzähler sind Eigentum der N‑ERGIE, die auch für die Instandhaltung dieser Komponenten verantwortlich ist.

Bei Hausanschlüssen bis maximal 40 Meter Lauf Ihrem Grund

Der Teil des Hausanschlusses von der Hauptabsperreinrichtung (HAE) an der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler gehört Ihnen. Sie tragen die Kosten für Unterhalt und gegebenenfalls Erneuerung. Der Teil des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung in der Straße bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) an der Grundstücksgrenze und der Wasserzähler sind Eigentum der N‑ERGIE, die auch für die Instandhaltung dieser Komponenten verantwortlich ist.

Bei Hausanschlüssen über 40 Meter auf Ihrem Grund

An der Grundstücksgrenze errichten Sie einen Schacht, in dem der Wasserzähler installiert wird. Der Schacht sowie die Leitung nach dem Wasserzähler sind in Ihrem unterhaltspflichtigem Eigentum. Der Teil des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung in der Straße bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) vor dem oder im Schacht sowie der Wasserzähler sind Eigentum der N‑ERGIE, die auch für die Instandhaltung dieser Komponenten verantwortlich ist.

Auf den letzten Meter kommt es an – die Risiken in der Hausinstallation

Der örtliche Wasserversorger liefert laufend kontrolliertes Trinkwasser. Seine Zuständigkeit endet aber an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) im Hausanschluss. Die HAE kann je nach Gegebenheit an der Grundstücksgrenze, vor oder im Wasserzählerschacht oder in Ihrem Gebäude vor dem Wasserzähler installiert sein. Danach, also innerhalb des Hauses, ist es Sache des Hauseigentümers oder Betreibers, die Trinkwasserversorgungsanlage zu pflegen.

Die Hausinstallation kann, je nach Größe des Gebäudes, einen komplexen Aufbau haben. Verschiedene Faktoren (Leitungslänge, Leitungsalter, Verweilzeit, Abnahmeverhalten, Anschlüsse, Totleitungen usw.) können das Trinkwasser nachteilig verändern.

Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität

Der Hausbesitzer oder jeder andere Betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird. Sollten Sie also mit der gelieferten Trinkwasserqualität nicht zufrieden sein (braunes Wasser, Trübung, schlechter Geschmack, auffälliger Geruch usw.) wenden Sie sich bitte an den Hausbesitzer oder dessen Vertreter. Er kann Ihnen auch Auskunft darüber geben, welche die Rohrmaterialien (Kupfer, verzinkter Stahl, Edelstahl, Kunststoff) verwendet sind und ob Korrosionsverhinderer dosiert werden.

Sollten Sie beim Hausbesitzer nicht die erhoffte Hilfe erhalten, wenden Sie sich vertrauensvoll an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Im Stadtgebiet Nürnberg werden Sie durch die N‑ERGIE mit Trinkwasser versorgt. In Mehrfamillienhäusern kümmert sich meist der Vermieter bzw. Gebäudeeigentümer um die Anmeldung des Wasseranschlusses für das gesamte Gebäude. Wenn Sie Gebäudeeigentümer sind und einen Wasseranschluss anmelden möchten, können Sie das über die Seite "Kunde werden" tun.

Sie bauen ein Haus und brauchen einen Neuanschluss oder Bauwasser? Dann gehts hier zur N‑ERGIE Netz GmbH.

Wasserzähler im Überblick

Je nach Wohnsituation werden unterschiedliche Wasserzähler genutzt. Bei einem eigenen Haus mit Garten ist es also ein anderer als in einer Mietwohnung. Hier stellen wir die unterschiedlichen Zähler gegenüber und erklären ihre Einsatzbereiche.

Hauptwasserzähler

Mit dem bei Ihnen installierten Hauptwasserzähler messen wir die Gesamtwassermenge, die Sie von uns beziehen. Dieser sitzt meist direkt nach dem Eintritt der Wasserleitung ins Gebäude. Der geeichte Hauptwasserzähler ist Eigentum der N‑ERGIE und wird in regelmäßigen Abständen von uns ausgetauscht.

Privatwasserzähler (Gartenwasserzähler)

Der dem Hauptwasserzähler nachgeschaltete Privatwasserzähler - auch als Gartenwasserzähler oder Gießwasserzähler bekannt – ist ein Zähler, den Sie zusätzlich einsetzen können. Er erfasst Trinkwasser, das Sie für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen und damit nicht als Abwasser in die Kanalisation einleiten. Ihr Vorteil: Für die Wassermenge, die Sie nachweislich im Garten vergießen, fallen keine Entwässerungskosten an. Dieser Zähler ist nicht vorgeschrieben. Das bedeutet für Sie, dass die Beschaffung, der Einbau und Unterhalt von Ihnen beauftragt und getragen werden müssen.

Weitere Infos finden Sie hierzu auf der Seite der Stadt Nürnberg.

Wohnungswasserzähler

Oft getrennt für Warm- und Kaltwasser – Wohnungswasserzähler erfassen Ihren persönlichen Verbrauch in gemieteten Wohneinheiten, damit Sie diesen stets im Blick haben. Auch dieser Zähler dient lediglich der Vereinfachung Ihrer internen Abrechnung. Beschaffung, Einbau und Unterhalt müssen ebenfalls von Ihnen beauftragt und getragen werden.

Ab Januar 2024 beginnt die N‑ERGIE Schritt für Schritt damit, die herkömmlichen Wasserzähler durch fernauslesbare Zähler zu ersetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.